Die Kosten für die sozialpädagogische Unterstützung
übernimmt die Soziale Wohnhilfe des für Sie zuständigen Sozialamtes. Dafür müssen die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen laut § 67 SGB XII in Verbindung mit § 75 Abs. 3 SGB XII vorliegen.

Die Kosten für die Unterkunft
übernimmt anschließend der zuständige Leistungsträger – meist das Jobcenter. Frauen mit eigenem Einkommen müssen die Unterkunftskosten abhängig von der Höhe ihres Einkommens anteilig oder vollständig selbst zahlen.

ginko Berlin gGmbH
Frauenwohnstatt
Friedrichstraße 3
13585 Berlin-Spandau

Telefon 030 35 39 42-0
Telefax 030 35 39 42-28
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.ginko-berlin.de

So erreichen Sie uns telefonisch:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 10:00 – 13:00 Uhr

Das Team

  • Brigita Imme-Hýblová (Einrichtungsleiterin, 
    Dipl. Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin)
  • Karin Gallert (Verwaltungs-/Hauswirtschaftskraft)
  • Melissa Tanoku (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin B.A.)
  • Janina Sela (Sozialarbeiterin MSW)
  • Laura Petrova (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin B.A.)
  • Amina Du (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin B.A.)

 

Wir bieten Unterkünfte und sozialpädagogische Unterstützung für Frauen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind.

Die Unterkunft
Auf zwei Etagen stehen insgesamt 15 Einzelzimmer mit notwendigem Hausrat, Kühlschrank und Waschbecken zur Verfügung, optional auch zwei Mutter-Kind-Einheiten mit je zwei Zimmern. Küchen- und Sanitärbereiche, Aufenthaltsräume mit TV sowie Waschmaschinen und Trockner nutzen die Bewohnerinnen jeder Etage gemeinschaftlich.

Sozialpädagogische Unterstützung
In regelmäßigen Einzel- und Gruppengesprächen beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Lebensbereichen:

  • Existenzsicherung, Schuldenregulierung, Umgang mit Geld
  • Umgang mit Ämtern und Behörden, Schriftverkehr und Formalitäten, Klärung laufender Strafverfahren
  • Klärung Ihres Gesundheitszustands, Vermittlung in medizinische Einrichtungen oder spezielle Hilfsangebote wie Sucht- oder Psychotherapien
  • Wohnungssuche und damit verbundene Formalitäten, Haushaltsführung, Vermittlung in weiterführende Hilfeangebote
  • Entwicklung beruflicher Perspektiven

Die Frauenwohnstatt ist für alleinstehende Frauen oder für Mütter mit ein bis zwei Kindern da.

Wir unterstützen Frauen, die ihre Wohnung verloren haben, in ungesicherten oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben müssen. Wichtig ist, dass Sie an vereinbarten Hilfezielen mitwirken und sich selbst versorgen können. Ihren Hilfebedarf stellen wir in einem Vorgespräch gemeinsam fest.

Und was müssen Sie tun?
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für das erforderliche Vorgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen. Wenn Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

Die Frauenwohnstatt ist ein Übergangshaus laut § 67 SGB XII für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen.

Bei uns finden Frauen eine vorübergehende stationäre Unterkunft, die an eine sozialpädagogische Unterstützung gekoppelt ist.

Das Angebot der Frauenwohnstatt ist speziell auf die Belange und Bedürfnisse von Frauen ausgerichtet. Die psychosoziale Stabilisierung unserer Klientinnen ist besonders wichtig.

Unser Team aus staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen unterstützt Sie dabei, Ihre Wohnungslosigkeit und damit verbundene soziale Schwierigkeiten zu überwinden. Wir begleiten Sie auch in weiterführende Hilfeangebote.