In unserem Wohnheim stellen wir volljährigen Frauen und Männern, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung.
Voraussetzung ist, dass Sie ein selbstverantwortliches und eigenständiges Leben führen können – auch außerhalb unserer Bürozeiten und an den Wochenenden.
Und was müssen Sie tun?
Für die Aufnahme benötigen wir folgende Unterlagen:
- „Bescheinigung über Unterkunftsplatznachweis bei Wohnungslosigkeit“, erhältlich beim zuständigen Sozialamt, Fachbereich Soziale Wohnhilfe/Wohnungsnotfälle
- Kostenübernahme für Unterkunftskosten durch den zuständigen Leistungsträger, in der Regel Jobcenter oder Sozialamt