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Wer trägt die Kosten?

Der Bereich »Soziale Teilhabe Beschäftigung und Tagesstruktur« ist Teil der regionalen psychiatrischen Pflichtversorgung.

Diese Pflichtversorgung garantiert, dass alle Menschen mit einer psychischen Erkrankung im Land Berlin – unabhängig davon, wie schwer ihre Erkrankung ist und wie viel Hilfe sie benötigen – auch die notwendige Unterstützung erhalten.

ginko Berlin ist an dieser Pflichtversorgung vertraglich beteiligt. Die notwendigen Assistenzleistungen werden mit Ihnen gemeinsam beim Teilhabefachdienst besprochen und festgelegt. Anschließend vermittelt Ihnen das bezirkliche Steuerungsgremium einen für Sie passenden Leistungserbringer. Dazu erteilen wir gern Auskunft.

Die Kosten für unsere Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe übernehmen die zuständigen Kostenträger, in der Regel über den Teilhabefachdienst. Dafür müssen die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen nach § 99 SGB IX vorliegen. Die Leistungen werden nach § 113 SGB IX in Verbindung mit § 78 SGB IX erbracht.

Wir beraten Sie gern.

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