Für wen wir da sind
In unserem Wohnheim stellen wir volljährigen Frauen und Männern, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung.
Voraussetzung ist, dass Sie ein selbstverantwortliches und eigenständiges Leben führen können – auch außerhalb unserer Bürozeiten und an den Wochenenden.
Und was müssen Sie tun?
Für die Aufnahme benötigen wir folgende Unterlagen:
- "Bescheinigung über Unterkunftsplatznachweis bei Wohnungslosigkeit", erhältlich beim zuständigen Sozialamt, Fachbereich Soziale Wohnhilfe/Wohnungsnotfälle
- Kostenübernahme für Unterkunftskosten durch den zuständigen Leistungsträger, in der Regel Jobcenter oder Sozialamt