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Finanzierungsgrundlagen

Die Finanzierung unserer Arbeit basiert auf den vertraglich vereinbarten Vergütungen mit dem Land Berlin für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII.

Die Vergütungen in unserem Verbund Betreutes Wohnen
gelten für den Leistungstyp »Einrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung > Verbund aus: Therapeutisch betreute Wohngemeinschaften und Therapeutisch betreutes Einzelwohnen für seelisch Behinderte – Typ 2 (getrennte Vergütungen): VT2SB« und sind im Einrichtungskatalog der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin einsehbar. Die Entgelte richten sich nach den jeweils aktuellen vertraglich festgelegten Preisen für die Leistungserbringung in den jeweiligen Hilfebedarfsgruppen zuzüglich der Zuschläge für Nachtbereitschaft und gegebenenfalls integrierter psychotherapeutischer Leistungen.

Unsere Angebote der Wohnungslosenhilfe
sind als Einrichtung des Leistungstyps 72UGH »Übergangshaus« sowie als Einrichtungstyp »Wohnungserhalt und Wohnungserlangung nach §§ 67, 68 SGB XII« eingestuft. Darüber hinaus bieten wir mit dem Wohnheim eine Einrichtung laut den Anforderungen des Landesamt für Gesundheit und Soziales für nicht vertragsgebundene Obdachlosenunterkünfte.

Die Leistungen der Beschäftigungstagesstätte
für chronisch psychisch kranke Menschen werden laut Einrichtungstyp TBTSB »Therapeutisch betreute Tagesstätte für seelisch Behinderte« vergütet, siehe auch Einrichtungskatalog der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin.

Die Beschäftigungsangebote im FAIRKAUFHAUS
sind geregelt und vergütet nach § 75 Absatz 4 im Berliner Rahmenvertrag gemäß § 79 Absatz 1 SGB XII für Hilfen in Einrichtungen einschließlich Diensten im Bereich Soziales (-BRV-).

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